[ Auszug: (1) Durch Stimmenmehrheit kann eine der Beschaffenheit des
gemeinschaftlichen Gegenstands entsprechende ordnungsmäßige Verwaltung und
Benutzung beschlossen we ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]